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Zypern eine Verschmelzung von Erlebnissen

Herzlich willkommen im offiziellen Portal von Zypern Tourismus

Zypern wartet mit seiner reichen Geschichte, Kultur und vielen wunderbaren Erlebnissen nur darauf, von Ihnen entdeckt zu werden. Sie möchten die drittgrößte Mittelmeerinsel besuchen? Die offizielle Webseite von Zypern Tourismus (Deputy Ministry of Tourism, Republik Zypern) bietet Ihnen mit vielen Informationen und Fakten rund um interessante Orte, Ideen für Unternehmungen sowie Broschüren zum Herunterladen alles, was Sie für das perfekte und unvergessliche Urlaubserlebnis benötigen.

Einmalige
Erlebnisse

Egal, ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter: Zypern hält eine breite Palette an neuen, interessanten und aufregenden Erfahrungen für Sie bereit, darunter typisch zyprische Aktivitäten, Veranstaltungen, Bräuche und interessante Orte. Es ist garantiert für jeden Besucher etwas dabei!

 

Egal, ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter: Zypern hält eine breite Palette an neuen, interessanten und aufregenden Erfahrungen für Sie bereit, darunter typisch zyprische Aktivitäten, Veranstaltungen, Bräuche und interessante Orte. Es ist garantiert für jeden Besucher etwas dabei!

 
 

Egal, ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter: Zypern hält eine breite Palette an neuen, interessanten und aufregenden Erfahrungen für Sie bereit, darunter typisch zyprische Aktivitäten, Veranstaltungen, Bräuche und interessante Orte. Es ist garantiert für jeden Besucher etwas dabei!

 
 

Egal, ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter: Zypern hält eine breite Palette an neuen, interessanten und aufregenden Erfahrungen für Sie bereit, darunter typisch zyprische Aktivitäten, Veranstaltungen, Bräuche und interessante Orte. Es ist garantiert für jeden Besucher etwas dabei!

 
 

Egal, ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter: Zypern hält eine breite Palette an neuen, interessanten und aufregenden Erfahrungen für Sie bereit, darunter typisch zyprische Aktivitäten, Veranstaltungen, Bräuche und interessante Orte. Es ist garantiert für jeden Besucher etwas dabei!

 

Hier finden Sie eine Auswahl an Videos zu den Höhepunkten
der Insel, ihren Attraktionen, ihrer wunderschönen Natur sowie zu
Aktivitäten und Veranstaltungen.

MEHR 360

 

Bevorstehende Veranstaltungen

Auf Zypern passieren immer so viele aufregende Dinge, dass bestimmt auch für Sie etwas Interessantes dabei ist. In diesem Bereich finden Sie alles rund um aktuelle und bevorstehende lokale, kulturelle, musikalische, sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungshinweise, -fotos und -videos.

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20/04/2024


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Landkarten
und Stadtpläne

Entdecken Sie die Regionen und Städte von Zypern und finden Sie Radwege, Strände, Häfen, Museen, Kulturwege , Weinstraßen , Sehenswürdigkeiten und vieles mehr

NEWSLETTER

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Das Staats Ministerium für Tourismus verfügt über lokale Informationsbüros in allen wichtigen Touristengebieten. Unsere erfahrenen Kollegen stehen Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung und geben Ihnen Informationen und Vorschlägen um Ihren Aufenthalt zu einem angenehmen und lohnende Erlebnis zu machen. Für persönliche und telefonische Anfragen besuchen oder kontaktieren Sie bitte unsere Büros:
 
Öffnungszeiten: 08.30-16.00 Uhr Montag-Freitag

Nikosia (Lefkosia)
Aristokyprou 11, Laiki Geitonia (östlich des Eleftheria-Platzes), 1011 Lefkosia.
Telefon: + 357 22674264
 
Limassol (Lemesos)
Platz Michalis Kakogiannis, Alter Hafen, Gebäude THK1 3047 Lemesos.
Telefon: + 357 25362756
 
Platres
Olimpou 4C, 4820 Platres.
Telefon: + 357 25421316
 
Larnaka
Platz Vasileos Pavlou, 6023 Larnaka
Telefon: + 357 24654322
 
Paphos
Agoras 8, 8010 Paphos.
Telefon: + 357 26932841
 
 
Polis
Vasileos Stasioikou A' 2, 8020 Polis Chrysochous.
Telefon: + 357 26322468
 
Ayia Νapa
Leoforos Kryou Nerou 12, 5330 Agia Napa.
Telefon: + 357 23721796
 
Protaras – Paralimni
Protara 14, 5296 Protaras – Paralimni.
Telefon: + 357 23832865
 

 

Telekommunikationsanbieter
Seit der Liberalisierung des Telekommunikationssektors im Jahr 2003 gibt es auf Zypern eine Vielzahl von Anbietern für nationale und internationale Festnetz-/Mobildienste, Internetzugang und Datendienste (sowohl über Schmalband- als auch über Breitbandanschlüsse).

Besucher können sich über die konkreten Dienste zugelassener Betreiber, die im ‚Verzeichnis zugelassener Betreiber‘ aufgeführt sind, informieren, die sie auf der folgenden der zyprischen Telekommunikationsregulierungsbehörde finden: https://ocecpr.ee.cy/

Telefongespräche

Telefonieren

Die internationale Vorwahl für Zypern ist die 00357 gefolgt von einer achtstelligen Telefonnummer.

Beim Telefonieren innerhalb Zyperns ist lediglich die achtstellige Telefonnummer nötig.

Wenn Sie von Zypern aus ins Ausland telefonieren möchten, wählen Sie die 00, gefolgt von der entsprechenden Ländervorwahl und der Telefonnummer (bei deren eigentlicher Vorwahl die 0 entfällt). Auslandsgespräche können von allen öffentlichen Telefonen geführt werden, die an diversen zentralen Punkten in allen Städten und Dörfern, aber auch an den internationalen Flug- und Seehäfen sowie an anderen Orten zu finden sind.

Internationale Vorwahlen
- Australien: 0061
- Österreich: 0043
- Bahrain: 00973
- Belgien: 0032
- Brasilien: 0055
- Kanada: 001
- Kroatien: 00385
- Zypern: 00357
- Dänemark: 0045
- Finnland: 00358
- Frankreich: 0033
- Deutschland: 0049
- Griechenland: 0030
- Hongkong: 00852
- Ungarn: 0036
- Irland: 00353
- Israel: 00972
- Italien: 0039
- Japan: 0081
- Luxemburg: 00352
- Malta: 00356

Telefonauskunft
Telefonauskünfte erhalten Sie rund um die Uhr unter folgenden Rufnummern: 11892, 11822, 11800, 11833 oder 11811.

Informationen für ausländische Besucher, internationale Vorwahlen und Ortsvorwahlen erhalten Sie unter der Rufnummer: 11894.

Öffentliche Telefone
Es gibt zwei Arten öffentlicher Telefone: Münztelefone und Kartentelefone. Beide finden sich normalerweise in öffentlichen Telefonzellen, sind aber auch ganz leicht in privaten Gebäuden zugänglich.

Öffentliche Telefone können sowohl für Inlands- als auch für Auslandsgespräche genutzt werden. Telefonkarten erhalten Sie in Postämtern, an Kiosks und in Einzelhandelsgeschäften. Wählanweisungen und Telefongebühren finden Sie in allen öffentlichen Telefonen.

Internet
Zugang zum Internet mit verschiedenen Geschwindigkeiten und Anschlussarten erhalten Sie vielerorts, einschließlich Telefonzentren, Internet-Cafés und Hotels. Der Internetzugang ist je nach Anbieter über eine kabelgebundene oder kabellose Internetverbindung möglich und wird pro Stunde berechnet.

Kabelloser (WiFi) Internetzugang ist vielerorts auf Zypern möglich, darunter öffentliche Bereiche und private Einrichtungen. Einige Einrichtungen wie z. B. Hotels berechnen möglicherweise mithilfe einer Internetkarte eine nutzungsabhängige Gebühr, während andere Einrichtungen ihren Kunden einen kostenlosen Internetzugang ermöglichen. Mancherorts ist für den Zugang zum Internet ein Passwort nötig, das die Kunden vom jeweiligen Anbieter erhalten. Anderswo (u. a. auch an öffentlichen kabellosen Hot Spots) ist eine direkte Verbindung ohne Passwort möglich.

Informationen zu kostenlosen Internetzugangsmöglichkeiten finden Sie hier:
- www.cyta.com.cy/cytanet-wireless-zone-hotspots/en
- www.mtn.com.cy/en/hotspots/
- http://wifi.primetel.com.cy/redwifi/info/hotspots

Post- und Kurierdienste

Postämter
Ihre Post können Sie entweder von den Postämtern aus verschicken, die es auf ganz Zypern sowie an den internationalen Flughäfen gibt. Sie können aber auch die gelben Briefkästen nutzen, die Sie entlang der Straße finden. Briefmarken erhalten Sie in allen Postämtern, Postagenturen sowie in vielen Hotels, an Zeitungsständen, Kiosks usw.

Alle Postämter auf Zypern bieten folgende Leistungen an:
- Luftpost (Briefe und Päckchen) in alle Länder.
- Zahlungsanweisungen in die meisten europäischen Länder.
- Versand von Päckchen mit der E-Parcel Group (EPG).
- 24-Stunden-Express-Versand für Päckchen/Pakete.
- Express Mail Service (EMS)/Datapost: Kurierdienst für Eilzustellungen in mehr als 123 Länder.
- SAL (Surface Air Lifted) für Briefe und Päckchen (dabei erfolgt die Zustellung auf dem Land- und Luftweg und schließlich auf normalem Wege).
- QuickPost: Premium-Kurierdienst.
- PostExpress: lokaler Kurierdienst.
- Personalisierte Briefmarken. - MoneyGram: Geldtransfer.
- Internationaler Geldtransfer
- Mobiltelefonie
- Verpackungsmaterial

Postämter mit Postlagerung („poste restante“):
- Lefkosia (Nicosia): Plateia Eleftherias, Telefon: +357 22 872 450
- Lemesos (Limassol): Gladstonos 3, Telefon: +357 25 802 259
- Larnaka (Larnaca): Plateia Vasileos Pavlou, Telefon: +357 24 802 406
- Pafos (Paphos): Nikodimou Mylona, Telefon: +357 26 306 221

Die Öffnungszeiten der Postämter sind saisonbedingt Änderungen vorbehalten. Generell gilt jedoch, dass die Bezirkspostämter jeder größeren Stadt sowie das Postamt am Eleftheria Square in Nikosia von Montag bis Freitag ganztags sowie ganzjährig geöffnet sind. Alle anderen Postämter sind nicht täglich am Nachmittag geöffnet. Alle Postämter sind sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Cyprus Post: www.mcw.gov.cy

Aktuelle Portogebühren finden Sie unter: www.mcw.gov.cy

Das Callcenter der Cyprus Post erreichen Sie unter der Rufnummer: (+357) 77 778 013

Kurierdienste
Kurierdienste werden in allen Städten von den relevanten Abteilungen der Postämter sowie von Privatfirmen angeboten.

Luftpostbriefe nach Europa sind etwa drei bis vier Tage unterwegs. Kurierdienste bieten schnellere Express-Lieferungen am nächsten Tag oder sogar früher an.

Reisepässe und Visa

Einreise- und Transitbeschränkungen
Einreisebestimmungen gelten nur für die von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Gebiete.

Alle Reisenden sind verpflichtet, einen Reispass mitzuführen. Dies gilt jedoch nicht für Inhaber von:
- Laissez-passer der Vereinten Nationen (UNLP).
- Dokumenten, die an staatenlose Personen oder anerkannte Flüchtlinge ausgestellt wurden.

Ferner ist es Staatsbürger aus EU-Ländern sowie aus der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen gestattet, können nach Zypern auch mit gültigem Personalausweis einreisen, sofern dieser ein Lichtbild enthält.

Folgenden Personen wird die Einreise durch die Regierung der Republik Zypern verweigert:
Inhabern von illegal ausgestellten ‚Reisepässen‘ des nicht als Staat anerkannten De-facto-Regimes ‚Türkische Republik Nordzypern‘ (TRNZ oder TRNC).

Visa
Eine Liste Liste der Länder, die für die Einreise nach Zypern ein Visum benötigen, finden Sie hier: www.mfa.gov.cy

Arbeitsvisa
Personen, die auf Zypern arbeiten möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis des Migrationsamtes (Civil Archive and Migration Office). Diese Personen benötigen darüber hinaus kein separates Visum zur Einreise nach Zypern.

Bitte wenden Sie sich für ausführliche Informationen zum Beantragungsverfahren für Visa und zu den erforderlichen Dokumenten an:

Konsulatsabteilung, Lefkosia (Nicosia)
Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Cyprus (Außenministerium der Republik Zypern)
Presidential Palace Avenue
1447 Lefkosia
Zypern
Telefon: +357 22 651 000
Fax: +357 22 661 881
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  /  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Allgemeine Information)

Reisehinweise für die von den türkischen Truppen okkupierten Gebiete der Republik Zyperns
Die Regierung der Republik Zypern ist die einzige anerkannte Regierung der Insel. Zypern ist seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union und darüber hinaus auch Mitglied der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen.

Infolge der türkischen Militärpräsenz und Okkupation ist die Regierung der Republik Zypern nicht in der Lage, Kontrolle über die okkupierten Gebiete der Insel auszuüben. Die sog. ‚Türkische Republik Nordzypern‘ (TRNZ oder TRNC) wurde von der gesamten internationalen Gemeinschaft durch die Resolutionen 541/83 und 550/84 UN-Weltsicherheitsrats verurteilt und sowohl für illegal als auch für unzulässig erklärt. Mit Ausnahme der Türkei wird diese abtrünnige Region von keinem Staat der Welt noch von irgendeiner internationalen Organisation anerkannt.

Ausländischen Besuchern, die im von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Gebiet zu Gast sind, ist es derzeit möglich, die okkupierten Gebiete zu durchqueren. Es ist daher angebracht, auf folgende Vorsichtsmaßnahmen hinzuweisen:

- Bei einem Aufenthalt in einem illegal genutzten Hotel unter griechisch-zyprischer Leitung im okkupierten Gebiet könnten seitens des Eigentümers rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden

- Die Einreise auf das Gebiet der Republik Zypern über einen Hafen oder Flughafen in türkisch okkupierten Gebieten Zyperns ist illegal. Eine Zuwiderhandlung kann rechtliche Folgen haben. Sie werden daher dringend gebeten, nur über die anerkannten Grenzübergänge an den Flughäfen Larnaka und Paphos sowie an den Seehäfen von Limassol (Lemesos), Larnaka, Paphos und Lakki (auch Latsi oder Latchi) nach Zypern einzureisen.

Auslandsvertretungen
- Ausführliche Informationen zu Botschaften und Hochkommissariaten der Republik Zypern im Ausland finden Sie auf folgender Webseite: www.mfa.gov.cy

- Ausführliche Informationen zu Auslandsvertretungen anderer Länder auf Zypern finden Sie auf folgender Webseite: www.mfa.gov.cy

Reisen mit Haustieren
Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat nach Zypern einreisen, dürfen Sie ihre Haustiere mitbringen, sofern diese einen sog. EU-Heimtierausweis besitzen.

Reisende, die mit Ihren Haustieren aus einem Nicht-EU-Staat nach Zypern einreisen, benötigen zusätzlich einen Impfpass für die Tiere (aus dem insbesondere die Impfung gegen Tollwut ersichtlich ist).

Folgenden Hunderassen wird die Einreise in die Republik Zypern ungeachtet ihres Herkunftslandes verweigert:
- American Pitbull Terrier (Pitbull-Terrier)
- Japanischer Tosa Inu (kurz Tosa)
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- Fila Brasileiro (brasilianische Dogge)

Bitte beachten Sie auch folgende Informationen:
- Tiere sind in Transportboxen zu transportieren, die den Vorschriften der IATA (International Air Transport Association) entsprechen.
- Die Tiere und ihre Begleitdokumente werden bei Ankunft durch den Tierarzt oder den diensthabenden Zollbeamten im Namen des Veterinäramts untersucht.
- Die Einfuhr des Tieres wird ohne Quarantäne gestattet, wenn es die jeweils geltenden veterinärrechtlichen Bestimmungen erfüllt.
- Der zuständige Tierarzt entscheidet gemäß der jeweils geltenden Bestimmungen, ob das Tier unter Quarantäne gestellt wird, oder ob es sofort ins Land eingeführt werden darf.
- Das Datum und die Uhrzeit der Ankunft sowie die Flugnummer oder der Name des Schiffes, mit dem das Tier auf Zypern ankommt, müssen dem Bezirkstierarzt am Grenzübergang 48 Stunden vor Ankunft mitgeteilt werden.

Ausführliche Informationen zur Einreise nach Zypern mit einem Haustier finden Sie auf folgender Webseite: www.moa.gov.cy

Zollformalitäten und -einrichtungen

Einreise nach Zypern aus einem EU-Staat
Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind.

Mehrwertsteuer und Abgaben sind in allen Ländern der EU bereits im Kaufpreis der Produkte inbegriffen. Da die Steuersätze aber von Land zu Land variieren, gibt es Preisunterschiede, die Sie für sich nutzen können.

Und obwohl der zollfreie Einkauf („Duty-free“) bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr existiert, können Sie in Geschäften an Flughäfen und auf Schiffen trotzdem ein Schnäppchen machen.

Tabak und Alkohol
Hier die Richtmengen, die bei Tabak und Alkohol als Höchstgrenze für den persönlichen Bedarf gelten:
- Zigaretten: 800 Stück
- Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück): 400 Stück
- Zigarren: 200 Stück
- Rauchtabak: 1,0 kg
- Trinkbranntweine: 10 Liter
- Zwischenerzeugnisse (Likörweine wie z. B. Port oder Sherry): 20 Liter
- Wein (einschließlich einer Höchstmenge von 60 Litern für Schaumwein): 90 Liter
- Bier: 110 Liter

Wenn Sie große Mengen an Tabakwaren oder alkoholischen Getränken mit sich führen und insbesondere, wenn diese Mengen die zuvor aufgeführten Höchstmengen überschreiten, werden Sie möglicherweise gebeten, folgende Informationen bereitzustellen:
- Ihre handelsrechtliche Stellung und die Gründe, aus denen sich derartige Waren in Ihrem Besitz befinden
- Der Ort, an dem sich die Waren befinden
- Jegliche Unterlagen im Zusammenhang mit diesen Waren
- Art und Menge der Waren
- Ihre Reisehäufigkeit

Hinweis: Die Freimengen für Tabakerzeugnisse, Alkohol und alkoholische Getränke gelten nicht für Reisende unter 17 Jahren.

Einreise nach Zypern aus einem Nicht-EU-Staat
Wenn Sie aus einem nicht EU-Staat in die EU bzw. nach Zypern einreisen, können Sie zoll- und MwSt.-freie Waren für den persönlichen Bedarf bis zu den nachfolgend aufgeführten Höchstmengen einführen. Dasselbe gilt, wenn Sie von den Kanarischen Inseln, den Britischen Kanalinseln, aus Gibraltar oder anderen Gebieten einreisen, in denen das MwSt.-Recht und das EU-Verbrauchssteuerrecht nicht gelten.

Tabakwaren
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak.

Alkohol und alkoholische Getränke
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-% und 4 Liter nicht schäumende Weine
- 16 Liter Bier

Eine Ausnahme stellt die eine anteilige Zusammenstellung von Tabakwaren oder Alkohol und alkoholischen Getränken dar, sofern die Gesamtmenge der Volumenprozentsätze der individuellen Höchstmengen zusammen nicht mehr als 100 % ergibt.

Hinweis: Die Freimengen für Tabakerzeugnisse, Alkohol und alkoholische Getränke gelten nicht für Reisende unter 17 Jahren.

Sonstige Waren
Für sonstige Waren gilt bei Flug- bzw. Seereisenden ein Warenhöchstwert von insgesamt €430,00 und bei Reisenden unter 15 Jahren ein Warenhöchstwert von insgesamt €175,00.

Hinweise für Reisende

Suchtstoffe
Die Einfuhr, der Besitz und die Verwendung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen ist nach zyprischem Recht streng verboten.

Landwirtschaftliche Beschränkungen
Das zyprische Ministerium für Landwirtschaft, Rohstoffe und Umwelt weist alle Reisenden darauf hin, dass die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte oder der Fortpflanzung dienenden Pflanzen wie Obst, Gemüse, Schnittblumen, getrocknete Nüsse, Samen, Zwiebeln, Knollen und Ableger, Holz und Holzprodukte ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden verboten ist Dieses Verbot dient dem Schutz der zyprischen Landwirtschaft vor der Gefahr einer Einschleppung neuer Pflanzen- / Tierschädlinge und -krankheiten. Nach dem (Präventions)Gesetz für Pflanzenkrankheiten und der (Kontroll) Verordnung für die Einfuhr von Erzeugnissen ist der Transport landwirtschaftlicher Produkte oder der Fortpflanzung dienenden Pflanzen aus dem Ausland nach Zypern verboten, sofern zuvor keine relevante Transportlizenz durch den Direktor des Ministeriums für Landwirtschaft ausgestellt wurde.

Derartige Produkte sind bei der Ankunft in Zypern beim Zollamt anzumelden,wo sie zunächst zur Pflanzengesundheitskontrolle durch befugte Beamte des Ministeriums für Landwirtschaft einbehalten wird.

Jede Person, die gegen das Gesetz und die Verordnung verstößt, wird mit einer Geld- und / oder Gefängnisstrafe bestraft, wenn sie für schuldig befunden wird.

Einfuhrbeschränkungen
Es gibt aber noch andere Gegenstände, deren Einfuhr nach Zypern aus unterschiedlichen Gründen beschränkt oder verboten ist. Zu diesen Gegenständen zählen:
- Schusswaffen und andere Waffen wie z. B. militärische Sprengsätze und Projektilwerfer, automatische Schusswaffen, Munition, halbautomatische Lang- oder Repetier-Schusswaffen; gemäß Anhang I des ‚Gesetzes zu Schusswaffen und anderen Waffen‘ (Nr. 113(I) aus dem Jahr 2014).
- Klappmesser und Dolche.
- Obszöne Bücher, Fotos, Filme und Artikel
- Unerlaubt vervielfältigte oder nachgeahmte Waren (z. B. Computerprogramme, Filme, Video- und Audiokassetten, CDs, Kleidung, Handtaschen usw.).
- Rohes Fleisch und roher Fisch bzw. deren Erzeugnisse, Milch und Milchprodukte.
- Nukleare, chemische, toxische und biologische Waffen sowie ähnliche Substanzen.
- Gegenstände zur unerlaubten Jagd von Wild.
- Gefälschte Banknoten.
- Waren, die aus Ländern stammen oder verschickt werden, gegen die der.
- UN-Weltsicherheitsrat und die Europäische Union ein Embargo verhängt haben (wie z. B. Irak, Liberia, Sierra Leone, Somalia und Sudan).
- Rohdiamanten ohne gültiges Zertifikat nach dem Kimberley-Prozess.
- Gefährliche Abfälle gemäß Basler Konvention.

Alle Verbote und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren aus Drittländern sind auf der Webseite des zyprischen Ministeriums für Zölle und Verbrauchssteuern veröffentlicht.

Das relevante Verzeichnis, das unverändert bleibt, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Restriktive Maßnahmen/Sanktionen (Embargos) bestimmter Länder gegen Waren, Einzelpersonen, juristische Personen und Organisationen können auf der folgenden Webseite der Europäischen Kommission eingesehen werden:
http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/docs/measures_en.pdf

Die relevanten Entscheidungen/Presseerklärungen/Sanktionen des UN-Weltsicherheitsrates finden Sie unter https://www.un.org/en

Ausfuhrbeschränkungen
Gemäß diverser zyprischer Gesetze ist die Ausfuhr solcher Waren verboten oder beschränkt, für die auch Einfuhrbeschränkungen und -verbote bestehen, wie z. B.:

- Illegale Drogen
- Unerlaubt vervielfältigte oder nachgeahmte Waren
- Messer, Dolche, Luftdruckgewehre, Jagdwaffen und andere illegale und gefährliche Waffen, deren Komponenten und Munition
- Antiquitäten und wertvolle Artefakte
- Pornografisches oder oder beleidigendes Material
- Waren aus Edelmetallen, die für den zyprischen Markt bestimmt sind
- Chemische Grundstoffe
- Vom Aussterben bedrohte, wild lebende Tiere und Pflanzen sowie daraus gewonnene Erzeugnisse (nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CITES), wie z. B. Vögel, Geflügel, Echsen, Kakteen, Tierhäute, Elfenbein usw.

Bitte beachten Sie, dass für die oben genannten Beschränkungen bei der Ausfuhr eine Sondergenehmigung der für jeden Einzelfall zuständigen Behörde oder Stelle vorzulegen ist.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an: www.mof.gov.cy

Die Republik Zypern liegt am nordöstlichen Ende des Mittelmeerbeckens und ist mit 9,521 Quadratkilometern die drittgrößte Insel der Region.
Geografisch betrachtet liegt Zypern zwischen 34° und 35°nördlicher Breite und zwischen 32° und 34° östlicher Länge.

Bevölkerungsstatistik
Amtliche Einwohnerzahl: 920.701 (Januar 2023), davon
(737.196) griechische Zyprer
(183.505) ausländische Einwohner

Einwohnerzahlen der größten Städte

Im Jahr 2023 die Einwohnerzahlen der größten Städte Zyperns wie folgt aus:
- Nicosia (griechisch: Lefkosía): 356.358 (im von der Regierung kontrollierten Gebiet Nicosias)
- Limassol (griechisch: Lemesos): 258.283
- Larnaka (Larnaca): 153.824
- Pafos (Paphos): 100.753
- Im ländlichen Gebiet von des freien Famagusta (griechisch: Ammochostos) 51.483

Staats-/Regierungsform
Zypern ist eine eine unabhängige, souveräne Republik mit Präsidialregierung. Nach der Verfassung von 1960 liegt die Führungsverantwortung beim Präsidenten der Republik, der im Rahmen des Verhältniswahlrechts für eine Legislaturperiode von fünf Jahren durch einen von ihm ernannten Ministerrat gewählt wird. Die Minister dürfen nicht gleichzeitig im Repräsentantenhaus sitzen.

Am 1. Mai 2004 wurde die Republik Zypern nach mehr als 30 Jahren Beitrittsanstrengungen zu einem vollwertigen Mitglied der Europäischen Union. Aufgrund seiner Kultur, Zivilisation, Geschichte, europäischen Einstellung und Einhaltung von Idealen der Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit war die EU-Mitgliedschaft für Zypern eine selbstverständliche Wahl. Mit dem Beitritt zur EU wurde eine neue Ära an Herausforderungen, Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten für Zypern eingeleitet.

Die Umsetzung von EU-Gesetzen und -vorschriften (der sog. gemeinschaftliche Besitzstand) ist in dem durch das türkische Militär okkupierte Gebiet so lange ausgesetzt, bis eine Lösung zur Teilung der Insel gefunden wird. Gemeinsam mit der EU-Kommission hat die zyprische Regierung für Vereinbarungen zur Vereinfachung der zunehmenden wirtschaftlichen Transaktionen zwischen den beiden Gemeinschaften und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der türkischen Zyprer geworben. Am 1. Januar 2008 trat Zypern dem Eurosystem bei. Mit der Einführung des Euro als offizieller Währung wurde das Zypern-Pfund als Rechnungseinheit abgelöst und Euro-Banknoten und -münzen zum gesetzlichen Zahlungsmittel der Insel.

Zypern ist außerdem Mitglied der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen, des Europarats, des Commonwealth of Nations, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie vieler weiterer internationaler Organisationen.

Legislative
Die gesetzgebende Gewalt der Republik Zypern ist mit mittlerweile 80 Sitzen das Repräsentantenhaus. Von diesen 80 Sitzen entfallen 56 Mandate auf griechische und 24 auf türkische Abgeordnete. Die Mandate werden nach dem Verhältniswahlverfahren gewählt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Zum Gründungszeitpunkt des Repräsentantenhauses gab es nur 50 Mandate, von denen 30 auf griechische und 15 auf türkische Abgeordnete entfielen. Laut Verfassung soll das gemeinsame Repräsentantenhaus zu 70 % aus griechischen und zu 30 % aus türkischen Zyprern bestehen. Mit dem Rückzug der türkischen Abgeordneten im Jahr 1963 gibt es nur noch griechische Mandate im Repräsentantenhaus.

Judikative
Die Rechtsprechung der Republik Zypern obliegt einem separaten und unabhängigen Gerichtswesen. Unter der Verfassung von 1960 und anderen geltenden Rechtsvorschriften wurden auf Zypern die folgenden Justizorgane ins Leben gerufen: der Oberste Gerichtshof, die Schwurgerichte, die Bezirksgerichte, das Militärgericht, die Arbeitsgerichte, die Liegenschaftsgerichte und die Familiengerichte. Der Oberste Gerichtshof ist das höchste Organ der zyprischen Rechtspflege und die letzte Instanz bei verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.

Die Zypern-Frage
Am 16. August 1960 wurde Zypern zu einer unabhängigen Republik. Grundlage dafür waren die am 19. Februar 1959 zwischen Griechenland, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den Zyprern unter Führung des Erzbischofs Makarios III. und Fazıl Küçük abgeschlossenen Zürcher und Londoner Abkommen.

Die griechischen und türkischen Zyprer spielten weder bei der Ausarbeitung der beiden Abkommen noch bei der Ausarbeitung der Verfassung eine maßgebliche Rolle. Sie erhielten auch nie die Möglichkeit, in diesem Zusammenhang abzustimmen. Praktisch wurden dem zyprischen Volk sowohl die Abkommen als auch die Verfassung der jungen Republik aufgezwungen.

In der Verfassung werden Unterschiede zwischen griechischen und türkischen Zyprern herausgestellt, die eher zu Abspaltungs- als zu Integrationstendenzen zwischen den beiden Gemeinschaften führen. Die griechischen Zyprer waren entschlossen, die Einheit des Staates zu stärken. Die türkische Gemeinschaft jedoch strebte nach ethnischer Abgrenzung und geografischer Trennung.

Zwischen 1963 und 1967 kam es zu sporadischen Zusammenstößen der Volksgruppen sowie zu Luftangriffen und Invasionsdrohungen durch die Türkei. Die türkischen Zyprer beendeten außerdem ihre Regierungsbeteiligung. Zwischen 1986 und 1974 wurden von den UN vermittelte Gespräche zur Einigung zwischen beiden Volksgruppen abgehalten. Als Folge dieser Gespräche flauten die interkommunalen Spannungen in dieser Zeit ab und die gewaltsamen Auseinandersetzungen kamen praktisch zum erliegen.

Es folgten Berichte über Fortschritte in den Gesprächen. Allerdings nahmen die Verhandlungen mit der türkischen Invasion Zyperns im Sommer 1974 ein jähes Ende.

Vorwand für die Invasion
Am 20. Juli 1974 marschierte die Türkei mit massiver Militärgewalt auf Zypern ein. Vorwand für die Invasion war ein Putsch gegen den zyprischen Präsidenten, Erzbischof Makarios, am 15. Juli 1974, der von der griechischen Militärjunta gelenkt wurde. Die Türkei setzte ihren Plan zur Trennung Zyperns in die Tat um – ein Plan, der seit vielen Jahren von Ankara befürwortet worden war. Obwohl der Putsch schnell niedergeschlagen und das gewählte Parlament Zyperns nach drei Tagen wieder eingesetzt wurde, unternahm die Türkei im August 1974, unter Verstoß gegen UN-Waffenstillstandsabkommen, eine zweite Invasionswelle und weitete seine Okkupation des zyprischen Gebiets auf fast 40 Prozent aus.

Der türkische Militärschlag gegen Zypern wird tragischerweise unvermindert bis heute fortgesetzt. Noch immer sind die seit der türkischen Invasion verhängte militärische Okkupation, gewaltsame Trennung, Verletzung von Menschenrechten, massive Besiedlung, kulturelle Vernichtung, widerrechtliche Inbesitznahme von Eigentum und ethnische Abgrenzung die Hauptmerkmale des Status-quo-Szenarios auf Zypern.

Noch heute trägt die Türkei, ein Beitrittskandidat der EU, die Schuld an der internationalen Aggression gegen einen Mitgliedstaat der EU und UN. Dieser vollkommen unhaltbare Zustand ist ein Affront gegen die internationale Rechtsordnung und eine anhaltende Bedrohung der regionalen Sicherheit, und muss zwingend beseitigt werden.

Noch heute bekommen die Zyprer die verheerenden Folgen der Invasion und der anschließenden Militäraktion durch die Türkei zu spüren:

- 36,2 % des zyprischen Hoheitsgebiets befindet sich noch immer unter illegaler militärischer Okkupation durch die Türkei.

- Rund 200.000 griechische Zyprer (ein Drittel der Gesamtbevölkerung), die aus dem okkupierten nördlichen Teil der Insel vertrieben wurden, auf dem sie zuvor 70 Prozent der Bevölkerung ausmachten, haben bis heute nicht das Recht, in ihre eigenen Häuser und Grundstücke zurückzukehren.

- Etwa 1.400 Personen (davon mehrere hundert Zivilisten) werden noch immer vermisst. Die türkische Seite verweigert jedoch die Zusammenarbeit bei der Aufklärung des Schicksals der Vermissten.

- Von 20.000 griechischen und maronitischen Zyprern Ende August 1974 sitzen noch immer rund 500 in ihren Dörfern fest, die nach wie vor von den Türken okkupiert werden. Das Leben dieser Menschen ist geprägt von Unterdrückung, Schikane und Entbehrung. Die restlichen griechischen und maronitischen Zyprer wurden gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und zu Flüchtlingen gemacht.

- 43.000 schwer bewaffnete türkische Soldaten, die mit modernsten Waffensystemen ausgerüstet sind und von Luft-, Land- und Seestreitkräften unterstützt werden, sind illegal im okkupierten Gebiet Zyperns stationiert und machen es zu einer der am stärksten militarisierten Gegenden weltweit.

- Rund 160.000 türkische Siedler wurden illegal nach Zypern gebracht, um das okkupierte Gebiet zu besiedeln und so die Bevölkerungsstruktur der Insel zu verändern.

- Laut türkisch-zyprischer Quellen haben 58.000 von 116.000 türkischen Zyprern die Insel seit der Invasion durch die Türkei aufgrund der in den okkupierten Gebieten vorherrschenden wirtschaftlichen, sozialen und moralischen Entbehrung verlassen. Inzwischen gibt es mehr als doppelt so viele türkische Soldaten und Siedler als türkische Zyprer.

- Die Anzahl illegaler Bautätigkeiten auf griechisch-zyprischem Land und der illegale Verkauf von Eigentum griechischer Zyprer, die durch die türkische Invasion aus ihren Häusern vertrieben wurden, haben zugenommen. Diese beispiellose widerrechtliche Aneignung von Eigentum ist eine weitere eklatante Verletzung der Menschenrechte durch die türkische Seite.

- Das illegale türkisch-zyprische Regime und die Türkei zerstören im okkupierten Teil Zyperns auch weiterhin bewusst und methodisch das kulturelle und geschichtliche Erbe von Hellenen und Christen.

Internationale Reaktionen
Die weltweite Verurteilung der türkischen Invasion und die fortdauernde Okkupation eines zyprischen Teilgebiets zeigt sich in einer Reihe von Resolutionen der UN-Generalversammlung und des UN-Weltsicherheitsrats sowie in Resolutionen, die durch eine Vielzahl anderer internationaler Organisationen verabschiedet wurden. Diese Resolutionen fordern die sichere Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat und die Suche nach den vermissten Personen, den Rückzug ausländischer Streitkräfte und Siedler aus Zypern, die Einhaltung der Menschenrechte aller Zyprer sowie die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität Zyperns.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei außerdem für die schwere und systematische Verletzung der Menschenrechte auf Zypern verantwortlich gemacht. Leider steht die Umsetzung der meisten Resolutionen und Gerichtsbeschlüsse noch immer aus, da sich die Türkei auch weiterhin dem Willen der internationalen Gemeinschaft und Rechtsstaatlichkeit widersetzt. Weitere von den UN vermittelte Gespräche zur Lösung des Zypern-Konflikts blieben ohne Erfolg.

Derzeitige Initiativen
Im Februar 2014 wurden neue Verhandlungen mit dem Ziel auf den Weg gebracht, eine umfassende Lösung für das Zypern-Problem zu finden, die im Einklang mit den auf hoher Ebene getroffenen Vereinbarungen, den Resolutionen des UN-Weltsicherheitsrats und den Prinzipien und Werten der EU stehen.

Am 11. Februar 2014 haben die Führer der beiden Volksgruppen, Präsident Nikos Anastasiadis und Dr. Derviş Eroğlu (der am 30. April 2015 durch Mustafa Akıncı abgelöst wurde) eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die den Rahmen zur Beilegung des Zypern-Problems absteckt und die Methoden definiert, die während der neuen Verhandlungen befolgt werden sollen. Die gemeinsame Erklärung bekräftigt unter anderem, dass die Beilegung des Zypern-Problems auf der Grundlage einer bizonalen Föderation mit politischer Gleichheit beider Bevölkerungsgruppen erfolgen solle, wie in den relevanten Resolutionen und den auf hoher Ebene getroffenen Vereinbarungen dargelegt.

Die Erklärung bekräftigt außerdem, dass das vereinte Zypern, als Mitglied der Vereinten Nationen und der Europäischen Union, nur eine international anerkannte Rechtspersönlichkeit und eine Staatsbürgerschaft aufweisen darf. Außerdem solle jegliche Beilegung die gemeinsame Zukunft aller Zyprer innerhalb der EU sicherstellen.

Die Verabschiedung der gemeinsamen Erklärung und die Wiederaufnahme vollwertiger Verhandlungen hat erneut das internationale Interesse geweckt und der Beilegung des Zypern-Problems einen neuen Impuls gegeben. Die Wiederaufnahme der Verhandlungen wurden vom UN-Weltsicherheitsrat, der Europäischen Union und vielen Ländern begrüßt.

In ihrem Bestreben zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung dieses positiven Klimas legt die zyprische Regierung großen Wert auf die Umsetzung vertrauensbildender Maßnahmen. In diesem Zusammenhang hat Präsident Anastasiades ein umfangreiches Paket mit Vorschlägen zu vertrauensbildenden Maßnahmen in Bezug auf die „Geisterstadt“ Varosia (auch: Varoscha) am Stadtrand von Famagusta vorgelegt. Mit diesem Paket werden die Karten völlig neu verteilt, da es dem Prozess einen neuen Impuls gibt und bei beiden Volksgruppen entscheidend zur Wiederherstellung von gegenseitigem Vertrauen, Hoffnung und Zuversicht beiträgt. Sowohl die EU als auch die USA haben diesem Vorschlag ihre Unterstützung zugesagt. Dennoch steht eine positive Antwort seitens der Türkei noch immer aus.

Weitere Informationen und Meldungen zu aktuellen Entwicklungen finden Sie auf folgenden Webseiten:
- www.mfa.gov.cy (Außenministerium der Republik Zypern)
- www.pio.gov.cy (Presse- und Informationsamt der Republik Zypern)
- www.dms.gov.cy/ (Stellvertretendes Ministerium für Schifffahrt)

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