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Zypern ist berühmt für sein herrliches Klima, seine wunderschöne Landschaft und die unzähligen Möglichkeiten für Veranstaltungen, Zeremonien und Feierlichkeiten. Kein Wunder also, dass die Insel zu den beliebtesten Destinationen für Hochzeiten, Segnungen und Flitterwochen in Europa zählt. Von Eheversprechen im Sonnenuntergang über heilige Zeremonien bis zum Abenteuer des Frischvermähltseins: Die Insel der Aphrodite ist die personifizierte Liebe.

Es gibt viele Gründe, aus denen sich verliebte Paare dazu entscheiden, den Bund fürs Leben auf Zypern zu schließen, wie z. B.:

Praktische Hinweise für Hochzeiten
Praktische Hinweise für Hochzeiten

Standesamtliche Trauungen

Seit 1923 ist es auf Zypern möglich, sich standesamtlich trauen zu lassen. Das einfache Verfahren lockt viele Paare aus der ganzen Welt nach Zypern, die sich nicht nur hier trauen lassen, sondern ihre Hochzeit gleichzeitig mit einem Urlaub oder ihren Flitterwochen auf der Insel verbinden.

Um alle nötigen Formalitäten vor der Hochzeit zu erledigen, muss jeder, der auf Zypern heiraten möchte, nach den Bestimmungen des zyprischen Ehegesetzes 104(I) aus dem Jahr 2003 bei seiner Ankunft auf der Insel persönlich einen Antrag bei dem Standesbeamten der Gemeinde stellen, in der die Trauung stattfinden soll.

Ablauf

(a) Im ersten Schritt müssen die Beteiligten gemeinsam einen Antrag, die sog. „Notice of Marriage“ (Heiratserklärung) ausfüllen, unterschreiben und dem Standesbeamten aushändigen. Mit dieser Heiratserklärung äußern die beteiligten Parteien den Wunsch zu heiraten. Um die in der Heiratserklärung gemachten persönlichen Angaben zu bestätigen, müssen die Beteiligten im Besitz gültiger Dokumente zur Identitätsfeststellung (Personalausweise/Reisepässe und Geburtsurkunden) sein.

(b) Gleichzeitig müssen beide Parteien vor dem Standesbeamten eidesstattlich versichern, dass ihnen keinerlei Hindernisse oder sonstigen rechtlichen Hinderungsgründe bekannt sind, die gegen ihre Trauung sprechen und das alle für die Trauung erforderlichen Zustimmungen vorliegen oder das derartige Zustimmungen nicht erforderlich sind.

(c) Die Beteiligten müssen außerdem eine amtliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie nicht bereits verheiratet sind. Sollte der Standesbeamte jedoch Zweifel an der Richtigkeit oder Echtheit der durch die Beteiligten vorgelegten amtlichen Bescheinigung äußern, oder sollten die Beteiligten nicht in der Lage sein, eine derartige amtliche Bescheinigung vorzulegen, müssen sie vor dem Standesbeamten eines Amtsgerichts eidesstattlich versichern, dass sie alleinstehend sind und noch nie verheiratet waren. Geschiedene Personen müssen die Scheidungsurkunde oder den endgültigen Scheidungsbeschluss ihrer aufgelösten Ehe vorlegen und verwitwete Personen die Sterbeurkunde ihres verstorbenen Ehepartners. Auch diese Personen müssen alle eidesstattlich versichern, dass sie nach ihrer Scheidung oder dem Tod ihres Ehepartners nicht wieder geheiratet haben. Für nähere Informationen zu den Bescheinigungen, die durch die Beteiligten vorzulegen sind, wenden Sie sich sich bitte an den Standesbeamten der Gemeinde, in der die Trauung stattfinden soll.

(d) Sobald diese Formalitäten erledigt sind, muss die Trauung, beginnend mit dem Datum der Heiratserklärung, frühestens innerhalb von vollen 15 Tagen oder spätestens nach vollen 3 Monaten vollzogen werden. Sollte die Trauung aus irgendeinem Grund nicht innerhalb von 3 Monaten vollzogen werden, werden die Heiratserklärung und alle damit verbundenen Verfahren ungültig und wirkungslos. Personen, die sich mittels Heiratserklärung standesamtlich trauen lassen möchten, sollten ca. 20 Tage auf Zypern bleiben. Gebühren: € 128,15

(e) Durch eine Gebührenvorauszahlung besteht in dringenden Fällen oder auf Wunsch der Beteiligten die Möglichkeit, die Trauung durch den Standesbeamten zu einem früheren Termin vollziehen zu lassen. In diesem Fall kann die Trauung gemäß der in den Absätzen 2 (a), (b) und (c) vorgeschriebenen Formalitäten innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen vollzogen werden. Gebühren: € 281,92

Personen unter 18 Jahren

Sollte einer der Beteiligten, der nicht verwitwet ist, unter 18 Jahre alt sein, ist die schriftliche Zustimmung des Vaters erforderlich. Sollte der Vater verstorben oder nicht in der Lage sein, der Trauung zuzustimmen, ist die schriftliche Zustimmung der Mutter erforderlich. Sollten beide Elternteile verstorben oder nicht in der Lage sein, der Trauung zuzustimmen, ist die schriftliche Zustimmung des Vormunds dieser Person erforderlich. Die Zustimmung ist dem Standesbeamten bei Beantragung der Heiratserklärung vorzulegen.

Strafe bei falschen Angaben

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Person, die vorsätzlich falsche Angaben macht oder die vorsätzlich eine Erklärung, Bescheinigung oder ein anderes gesetzlich vorgesehenes Dokument fälscht, mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird.

Religiöse Zeremonie

Eine standesamtliche Trauung kann entweder durch den Standesbeamten oder durch einen amtlich zugelassenen Geistlichen (dem sog. „Minister of Religion“) in dessen Kirche vollzogen werden. In diesem Falle sind dieselben Verfahren wie bei der standesamtlichen Trauung zu befolgen. Die religiöse Zeremonie kann jedoch in einer Kirche stattfinden. Alle nötigen Absprachen mit dem Geistlichen und die Vorbereitungen für die Kirche sind durch die Beteiligten selbst zu erledigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Geistliche jeglicher Religion oder Konfession bei Beantragung der Trauung in einem speziellen Register des zyprischen Innenministeriums eingetragen sein müssen.

Heiratsurkunde

Dem Ehepaar wird durch den Standesbeamten eine Heiratsurkunde überreicht. Sollten beglaubigte Kopien dieser Urkunde benötigt werden, muss sich das Ehepaar an den Standesbeamten oder das zyprische Innenministerium wenden. Gebühren: €13,67 für jede beglaubigte Kopie. Die Gebühren können sich jederzeit ändern oder geringfügigen Schwankungen unterliegen.

Kopie zu Händen der Botschaft

Sofern einer der zukünftigen Ehepartner Staatsbürger eines anderen Landes ist, das mit einer Botschaft oder einem Konsulat auf Zypern vertreten ist, ist der Standesbeamte gesetzlich verpflichtet, der Botschaft oder dem Konsulat dieses Landes eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde zukommen zu lassen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, in der Ihre Trauung stattfinden soll.

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