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Reisepässe und Visa

Einreise- und Transitbeschränkungen
Einreisebestimmungen gelten nur für die von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Gebiete.

Alle Reisenden sind verpflichtet, einen Reispass mitzuführen. Dies gilt jedoch nicht für Inhaber von:
- Laissez-passer der Vereinten Nationen (UNLP).
- Dokumenten, die an staatenlose Personen oder anerkannte Flüchtlinge ausgestellt wurden.

Ferner ist es Staatsbürger aus EU-Ländern sowie aus der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen gestattet, können nach Zypern auch mit gültigem Personalausweis einreisen, sofern dieser ein Lichtbild enthält.

Folgenden Personen wird die Einreise durch die Regierung der Republik Zypern verweigert:
Inhabern von illegal ausgestellten ‚Reisepässen‘ des nicht als Staat anerkannten De-facto-Regimes ‚Türkische Republik Nordzypern‘ (TRNZ oder TRNC).

Visa
Eine Liste Liste der Länder, die für die Einreise nach Zypern ein Visum benötigen, finden Sie hier: www.mfa.gov.cy

Arbeitsvisa
Personen, die auf Zypern arbeiten möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis des Migrationsamtes (Civil Archive and Migration Office). Diese Personen benötigen darüber hinaus kein separates Visum zur Einreise nach Zypern.

Bitte wenden Sie sich für ausführliche Informationen zum Beantragungsverfahren für Visa und zu den erforderlichen Dokumenten an:

Konsulatsabteilung, Lefkosia (Nicosia)
Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Cyprus (Außenministerium der Republik Zypern)
Presidential Palace Avenue
1447 Lefkosia
Zypern
Telefon: +357 22 651 000
Fax: +357 22 661 881
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  /  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Allgemeine Information)

Reisehinweise für die von den türkischen Truppen okkupierten Gebiete der Republik Zyperns
Die Regierung der Republik Zypern ist die einzige anerkannte Regierung der Insel. Zypern ist seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union und darüber hinaus auch Mitglied der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen.

Infolge der türkischen Militärpräsenz und Okkupation ist die Regierung der Republik Zypern nicht in der Lage, Kontrolle über die okkupierten Gebiete der Insel auszuüben. Die sog. ‚Türkische Republik Nordzypern‘ (TRNZ oder TRNC) wurde von der gesamten internationalen Gemeinschaft durch die Resolutionen 541/83 und 550/84 UN-Weltsicherheitsrats verurteilt und sowohl für illegal als auch für unzulässig erklärt. Mit Ausnahme der Türkei wird diese abtrünnige Region von keinem Staat der Welt noch von irgendeiner internationalen Organisation anerkannt.

Ausländischen Besuchern, die im von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Gebiet zu Gast sind, ist es derzeit möglich, die okkupierten Gebiete zu durchqueren. Es ist daher angebracht, auf folgende Vorsichtsmaßnahmen hinzuweisen:

- Bei einem Aufenthalt in einem illegal genutzten Hotel unter griechisch-zyprischer Leitung im okkupierten Gebiet könnten seitens des Eigentümers rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden

- Die Einreise auf das Gebiet der Republik Zypern über einen Hafen oder Flughafen in türkisch okkupierten Gebieten Zyperns ist illegal. Eine Zuwiderhandlung kann rechtliche Folgen haben. Sie werden daher dringend gebeten, nur über die anerkannten Grenzübergänge an den Flughäfen Larnaka und Paphos sowie an den Seehäfen von Limassol (Lemesos), Larnaka, Paphos und Lakki (auch Latsi oder Latchi) nach Zypern einzureisen.

Auslandsvertretungen
- Ausführliche Informationen zu Botschaften und Hochkommissariaten der Republik Zypern im Ausland finden Sie auf folgender Webseite: www.mfa.gov.cy

- Ausführliche Informationen zu Auslandsvertretungen anderer Länder auf Zypern finden Sie auf folgender Webseite: www.mfa.gov.cy

Reisen mit Haustieren
Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat nach Zypern einreisen, dürfen Sie ihre Haustiere mitbringen, sofern diese einen sog. EU-Heimtierausweis besitzen.

Reisende, die mit Ihren Haustieren aus einem Nicht-EU-Staat nach Zypern einreisen, benötigen zusätzlich einen Impfpass für die Tiere (aus dem insbesondere die Impfung gegen Tollwut ersichtlich ist).

Folgenden Hunderassen wird die Einreise in die Republik Zypern ungeachtet ihres Herkunftslandes verweigert:
- American Pitbull Terrier (Pitbull-Terrier)
- Japanischer Tosa Inu (kurz Tosa)
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- Fila Brasileiro (brasilianische Dogge)

Bitte beachten Sie auch folgende Informationen:
- Tiere sind in Transportboxen zu transportieren, die den Vorschriften der IATA (International Air Transport Association) entsprechen.
- Die Tiere und ihre Begleitdokumente werden bei Ankunft durch den Tierarzt oder den diensthabenden Zollbeamten im Namen des Veterinäramts untersucht.
- Die Einfuhr des Tieres wird ohne Quarantäne gestattet, wenn es die jeweils geltenden veterinärrechtlichen Bestimmungen erfüllt.
- Der zuständige Tierarzt entscheidet gemäß der jeweils geltenden Bestimmungen, ob das Tier unter Quarantäne gestellt wird, oder ob es sofort ins Land eingeführt werden darf.
- Das Datum und die Uhrzeit der Ankunft sowie die Flugnummer oder der Name des Schiffes, mit dem das Tier auf Zypern ankommt, müssen dem Bezirkstierarzt am Grenzübergang 48 Stunden vor Ankunft mitgeteilt werden.

Ausführliche Informationen zur Einreise nach Zypern mit einem Haustier finden Sie auf folgender Webseite: www.moa.gov.cy

Zollformalitäten und -einrichtungen

Einreise nach Zypern aus einem EU-Staat
Privatpersonen können auf Reisen innerhalb der EU ohne Mengenbeschränkung Waren erwerben und mitnehmen, wenn diese für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind.

Mehrwertsteuer und Abgaben sind in allen Ländern der EU bereits im Kaufpreis der Produkte inbegriffen. Da die Steuersätze aber von Land zu Land variieren, gibt es Preisunterschiede, die Sie für sich nutzen können.

Und obwohl der zollfreie Einkauf („Duty-free“) bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr existiert, können Sie in Geschäften an Flughäfen und auf Schiffen trotzdem ein Schnäppchen machen.

Tabak und Alkohol
Hier die Richtmengen, die bei Tabak und Alkohol als Höchstgrenze für den persönlichen Bedarf gelten:
- Zigaretten: 800 Stück
- Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück): 400 Stück
- Zigarren: 200 Stück
- Rauchtabak: 1,0 kg
- Trinkbranntweine: 10 Liter
- Zwischenerzeugnisse (Likörweine wie z. B. Port oder Sherry): 20 Liter
- Wein (einschließlich einer Höchstmenge von 60 Litern für Schaumwein): 90 Liter
- Bier: 110 Liter

Wenn Sie große Mengen an Tabakwaren oder alkoholischen Getränken mit sich führen und insbesondere, wenn diese Mengen die zuvor aufgeführten Höchstmengen überschreiten, werden Sie möglicherweise gebeten, folgende Informationen bereitzustellen:
- Ihre handelsrechtliche Stellung und die Gründe, aus denen sich derartige Waren in Ihrem Besitz befinden
- Der Ort, an dem sich die Waren befinden
- Jegliche Unterlagen im Zusammenhang mit diesen Waren
- Art und Menge der Waren
- Ihre Reisehäufigkeit

Hinweis: Die Freimengen für Tabakerzeugnisse, Alkohol und alkoholische Getränke gelten nicht für Reisende unter 17 Jahren.

Einreise nach Zypern aus einem Nicht-EU-Staat
Wenn Sie aus einem nicht EU-Staat in die EU bzw. nach Zypern einreisen, können Sie zoll- und MwSt.-freie Waren für den persönlichen Bedarf bis zu den nachfolgend aufgeführten Höchstmengen einführen. Dasselbe gilt, wenn Sie von den Kanarischen Inseln, den Britischen Kanalinseln, aus Gibraltar oder anderen Gebieten einreisen, in denen das MwSt.-Recht und das EU-Verbrauchssteuerrecht nicht gelten.

Tabakwaren
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak.

Alkohol und alkoholische Getränke
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-% und 4 Liter nicht schäumende Weine
- 16 Liter Bier

Eine Ausnahme stellt die eine anteilige Zusammenstellung von Tabakwaren oder Alkohol und alkoholischen Getränken dar, sofern die Gesamtmenge der Volumenprozentsätze der individuellen Höchstmengen zusammen nicht mehr als 100 % ergibt.

Hinweis: Die Freimengen für Tabakerzeugnisse, Alkohol und alkoholische Getränke gelten nicht für Reisende unter 17 Jahren.

Sonstige Waren
Für sonstige Waren gilt bei Flug- bzw. Seereisenden ein Warenhöchstwert von insgesamt €430,00 und bei Reisenden unter 15 Jahren ein Warenhöchstwert von insgesamt €175,00.

Hinweise für Reisende

Suchtstoffe
Die Einfuhr, der Besitz und die Verwendung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen ist nach zyprischem Recht streng verboten.

Landwirtschaftliche Beschränkungen
Das zyprische Ministerium für Landwirtschaft, Rohstoffe und Umwelt weist alle Reisenden darauf hin, dass die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte oder der Fortpflanzung dienenden Pflanzen wie Obst, Gemüse, Schnittblumen, getrocknete Nüsse, Samen, Zwiebeln, Knollen und Ableger, Holz und Holzprodukte ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden verboten ist Dieses Verbot dient dem Schutz der zyprischen Landwirtschaft vor der Gefahr einer Einschleppung neuer Pflanzen- / Tierschädlinge und -krankheiten. Nach dem (Präventions)Gesetz für Pflanzenkrankheiten und der (Kontroll) Verordnung für die Einfuhr von Erzeugnissen ist der Transport landwirtschaftlicher Produkte oder der Fortpflanzung dienenden Pflanzen aus dem Ausland nach Zypern verboten, sofern zuvor keine relevante Transportlizenz durch den Direktor des Ministeriums für Landwirtschaft ausgestellt wurde.

Derartige Produkte sind bei der Ankunft in Zypern beim Zollamt anzumelden,wo sie zunächst zur Pflanzengesundheitskontrolle durch befugte Beamte des Ministeriums für Landwirtschaft einbehalten wird.

Jede Person, die gegen das Gesetz und die Verordnung verstößt, wird mit einer Geld- und / oder Gefängnisstrafe bestraft, wenn sie für schuldig befunden wird.

Einfuhrbeschränkungen
Es gibt aber noch andere Gegenstände, deren Einfuhr nach Zypern aus unterschiedlichen Gründen beschränkt oder verboten ist. Zu diesen Gegenständen zählen:
- Schusswaffen und andere Waffen wie z. B. militärische Sprengsätze und Projektilwerfer, automatische Schusswaffen, Munition, halbautomatische Lang- oder Repetier-Schusswaffen; gemäß Anhang I des ‚Gesetzes zu Schusswaffen und anderen Waffen‘ (Nr. 113(I) aus dem Jahr 2014).
- Klappmesser und Dolche.
- Obszöne Bücher, Fotos, Filme und Artikel
- Unerlaubt vervielfältigte oder nachgeahmte Waren (z. B. Computerprogramme, Filme, Video- und Audiokassetten, CDs, Kleidung, Handtaschen usw.).
- Rohes Fleisch und roher Fisch bzw. deren Erzeugnisse, Milch und Milchprodukte.
- Nukleare, chemische, toxische und biologische Waffen sowie ähnliche Substanzen.
- Gegenstände zur unerlaubten Jagd von Wild.
- Gefälschte Banknoten.
- Waren, die aus Ländern stammen oder verschickt werden, gegen die der.
- UN-Weltsicherheitsrat und die Europäische Union ein Embargo verhängt haben (wie z. B. Irak, Liberia, Sierra Leone, Somalia und Sudan).
- Rohdiamanten ohne gültiges Zertifikat nach dem Kimberley-Prozess.
- Gefährliche Abfälle gemäß Basler Konvention.

Alle Verbote und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren aus Drittländern sind auf der Webseite des zyprischen Ministeriums für Zölle und Verbrauchssteuern veröffentlicht.

Das relevante Verzeichnis, das unverändert bleibt, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Restriktive Maßnahmen/Sanktionen (Embargos) bestimmter Länder gegen Waren, Einzelpersonen, juristische Personen und Organisationen können auf der folgenden Webseite der Europäischen Kommission eingesehen werden:
http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/docs/measures_en.pdf

Die relevanten Entscheidungen/Presseerklärungen/Sanktionen des UN-Weltsicherheitsrates finden Sie unter https://www.un.org/en

Ausfuhrbeschränkungen
Gemäß diverser zyprischer Gesetze ist die Ausfuhr solcher Waren verboten oder beschränkt, für die auch Einfuhrbeschränkungen und -verbote bestehen, wie z. B.:

- Illegale Drogen
- Unerlaubt vervielfältigte oder nachgeahmte Waren
- Messer, Dolche, Luftdruckgewehre, Jagdwaffen und andere illegale und gefährliche Waffen, deren Komponenten und Munition
- Antiquitäten und wertvolle Artefakte
- Pornografisches oder oder beleidigendes Material
- Waren aus Edelmetallen, die für den zyprischen Markt bestimmt sind
- Chemische Grundstoffe
- Vom Aussterben bedrohte, wild lebende Tiere und Pflanzen sowie daraus gewonnene Erzeugnisse (nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CITES), wie z. B. Vögel, Geflügel, Echsen, Kakteen, Tierhäute, Elfenbein usw.

Bitte beachten Sie, dass für die oben genannten Beschränkungen bei der Ausfuhr eine Sondergenehmigung der für jeden Einzelfall zuständigen Behörde oder Stelle vorzulegen ist.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an: www.mof.gov.cy

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